Jurafakten - // Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Beschl. v. 02.07.2013, Az. 1 RBs 98/13). Ursprünglich sollte ein Autofahrer für sein Abkürzungsmanöver 200 Euro zahlen und seinen Führerschein
Unfall: Zwei Verletzte vor der Kaserne | Die Glocke